Unternehmensformen ambulanter ärztlicher Tätigkeit in Theorie und Praxis 

Veranstaltung am 29.01.2020

Dass sich Vertragsärzte zusammenschließen, ist heute alltäglich, war aber nicht immer so. Lange galt ein Verbot der gemeinsamen ärztlichen Tätigkeit und erst 1968 wurde die generelle Möglichkeit geschaffen, den Arztberuf gemeinsam auszuüben. Seit 2004 können medizinische Versorgungszentren (MVZ) gegründet werden. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Kooperationsmöglichkeiten mit durchaus attraktiven Vorteilen

Die Patienten profitieren von der medizinischen Versorgungsqualität aus einer Hand, da diese eine schnelle Informationsweitergabe des Krankheitsverlaufes, der Behandlungsziele und Therapien nach sich zieht. Doppeluntersuchungen werden dadurch vermieden, Medikationen unterschiedlicher Fachärzte können schneller abgestimmt werden. Die enge Verzahnung mit sonstigen Leistungserbringern, wie zum Beispiel den ambulanten Pflegediensten, ist dabei gewährleistet. 

Vorzüge für Vertragsärzte: 

> Minderung des Kostendrucks der Praxen. Wirtschaftliche Synergien, wie zum Beispiel eine größere Auslastung von teuren Geräten, können dadurch optimal genutzt werden. 

> Kooperationen ermöglichen eine Erweiterung des Leistungsspektrums, um so den speziellen qualitativen Anforderungen einer modernen Praxisführung gerecht zu werden. 

> Regionale Märkte sowie Wachstumspotenziale werden erschlossen. 

> Durch Kooperationen wird eine Praxisnachfolge optimal vorbereitet. 

> Eine Berufsausübung im Angestelltenverhältnis ist möglich. 

> Die Arbeitsbelastung des einzelnen Arztes wird durch eine ausgeglichene Work-Life-Balance verringert. 

> Schwierige Praxissituationen können im Team besser gemeistert werden. 

 

Um von diesen Annehmlichkeiten zu profitieren, gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Unternehmensformen: 

> Praxisnetze 

> Medizinische Versorgungszentren, 

> überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften, 

> Apparategemeinschaften sowie Kooperationen mit Kliniken, 

> Filialpraxen 

> Anstellen von Ärzten sowie Teil-Berufsausübungsgemeinschaften. 

 

Im Hofer Land werden diese vielseitigen Gesellschaftsformen der ärztlichen ambulanten Tätigkeit gelebt und sind für unsere Region beispielhaft. Der renommierte Rechtsanwalt Herr Preißler aus der gleichnamigen Kanzlei Preißler Ohlmann & Partner mbH in Fürth möchte uns die juristische Seite dieser Kooperationsformen darlegen. Im Anschluss daran diskutieren Frau Dr. Häußinger, Frau Dr. Rumpf, Herr Dr. Khoury, Frau Stauch-Eckmann, Frau Eichner und Frau Steinhäußer, moderiert von Herrn Prof. Dr. Seidel.